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Zur Erfüllung seines Zweckes und seiner Aufgaben ist der Verein auf Ihre finanzielle und ideele Unterstützung angewiesen. Die Mitgliedschaft kann durch jede natürliche Person, jede juristische Person sowie durch andere Vereinigungen schriftlich beantragt werden (§ 6 Absatz 1 Satzung (2008)). Erklären auch Sie sich bereit, den Verein mit einem Mitgliedsbeitrag von 16,00 EUR jährlich effektiv zu unterstützen.
Die Mitgliedschaft erlischt durch Austritt, Ausschluss, Tod und Verlust der Rechtsfähigkeit (bei juristischen Personen) (§ 9 Absatz 1 Satzung (2008)). Der Austritt muss allgemein durch schriftliche Kündigung zum Ende des Geschäftsjahres unter Einhaltung einer dreimonatigen Frist an den Vorstand erfolgen, in Sonderheit durch schriftliche Kündigung bis zu drei Monate nach dem Ausscheiden des das Gymnasium Brake besuchenden Kindes an den Vorstand erfolgen. Für die Fristwahrung ist der Zugang der Erklärung an den Vorstand maßgeblich (§ 9 Absatz 2 Satzung (2008)). Der Ausschluss mit sofortiger Wirkung kann erfolgen, wenn ein Mitglied in grober Weise gegen Satzung, Ordnungen, den Zweck oder die Interessen des Vereines verstößt sowie wenn ein Mitglied länger als ein Jahr mit seinen Mitgliedsbeiträgen im Rückstand ist und trotz Mahnung nicht innerhalb von drei Monaten bezahlt hat (§ 9 Absatz 3 Satzung (2008)).
Bei
Beendigung der Mitgliedschaft, gleich aus welchem
Grund, erlöschen alle Ansprüche aus dem
Mitgliedsverhältnis. Eine Rückgewährung
von Mitgliedsbeiträgen, Spenden oder sonstigen
Unter- Aufgrund der durch das Finanzamt Nordenham festgestellten Gemeinnützigkeit ist es möglich, Ihre Spende und Ihren jährlichen Mitgliedsbeitrag steuerlich geltend zu machen. Entsprechende Bescheinigungen erhalten Sie gerne auf Anfrage.
Um Ihre Mitgliedschaft schriftlich zu beantragen, füllen Sie bitte die Beitrittserklärung aus und übersenden Sie diese an die erste Kassenführerin, Frau Dagmar Czerny.
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